04.02.01.20 (Sachsen,Thüringen) Entwickeln und Einführen von Softwaresystemen und Anwendungsprogrammen
- Laufende Nr
- 160
- SYS_1
- 04
- SYS_2
- 04.02
- SYS_3
- 04.02.01
- SYS_4
- 04.02.01.20
- ORGEINHEIT
- Anwendungsorientierte Informationsverarbeitung
- UNB
- Informationsverarbeitung und Organisation
- AUFGFAM
- Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer Informationsverarbeitung / EDV
- ERAAA
- Entwickeln und Einführen von Softwaresystemen und Anwendungsprogrammen
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 11
- SAH
EA
Modelle für komplexe Problemstellungen entwickeln, Einflussgrößen und Datenstruktur definieren, hieraus Aufbau des Gesamtsystems sowie interne Struktur, Steuerung und Logik der Module abteilen; Realisieren anwenderspezifischer Softwaresysteme zur Bewältigung/Lösung betriebswirtschaftlicher/technischer/organisatorischer Problemstellungen unter Verwendung von Softwaretools und Programmbibliotheken im Rahmen des vorgegebenen Leistungsspektrums; Erfasse und Analysieren des Kundenproblems, Beraten hinsichtlich technologischer Lösungen und Festlegen des Leistungsspektrums mit Auftraggebern; Erstellen des Pflichtenheftes, z. B. Art und Zahl geplanter Module, Maskenlayout, Aufgabenvarianten; Zwischenergebnisse erläutern und mit Auftraggebern und Anwendern abstimmen; Umsetzen der betrieblichen Anforderungen unter Berücksichtigung einer Vielzahl verknüpfter Funktionen und bestehender Abhängigkeiten zu anderen Programmsystemen oder bei Einbindung in ein Gesamtsystem, dabei auch wirtschaftliche und ergonomische Gesichtpunkte berücksichtigen; Test der erstellten Programme unter Anwenderbedingungen, Erstellen der Programmdokumentation bzw. -änderungen durch Kurzbeschreibung der Kommentierung; Kundenspezifisches Weiterentwickeln von Programmelementen und in Releasewechsel umsetzen, Fehler und Störungen beheben, Anpassen von Benutzer-/Organisationshandbüchern Berate der Fachbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit und optimaler Nutzung der Systeme im laufenden Betrieb; Information und Schulung von Anwendern.
BBG
Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch den Abschluss einer mindestens 4-jährigen Hochschulausbildung (z. B. Dipl.-Informatiker/-in) erworben werden. Die Kenntnisse spezifischer Softwaretools und Entwicklungsumgebungen, die Analyse der Kundenprobleme, die Beratung hinsichtlich technologischer Lösungen und die Entwicklung von anwenderspezifischen Softwaresystemen unter Berücksichtigung auch wirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte erfordern eine mehrjährige spezifische Berufserfahrung.