Aufgaben Datenbank

04.02.01.20 (Sachsen,Thüringen) Entwickeln und Einführen von Softwaresystemen und Anwendungsprogrammen

Laufende Nr
160
SYS_1
04
SYS_2
04.02
SYS_3
04.02.01
SYS_4
04.02.01.20
ORGEINHEIT
Anwendungsorientierte Informationsverarbeitung
UNB
Informationsverarbeitung und Organisation
AUFGFAM
Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer Informationsverarbeitung / EDV
ERAAA
Entwickeln und Einführen von Softwaresystemen und Anwendungsprogrammen
Tarifgebiet
Sachsen,Thüringen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
E 11
SAH

EA

Modelle für komplexe Problemstellungen entwickeln, Einflussgrößen und Datenstruktur definieren, hieraus Aufbau des Gesamtsystems sowie interne Struktur, Steuerung und Logik der Module abteilen; Realisieren anwenderspezifischer Softwaresysteme zur Bewältigung/Lösung betriebswirtschaftlicher/technischer/organisatorischer Problemstellungen unter Verwendung von Softwaretools und Programmbibliotheken im Rahmen des vorgegebenen Leistungsspektrums; Erfasse und Analysieren des Kundenproblems, Beraten hinsichtlich technologischer Lösungen und Festlegen des Leistungsspektrums mit Auftraggebern; Erstellen des Pflichtenheftes, z. B. Art und Zahl geplanter Module, Maskenlayout, Aufgabenvarianten; Zwischenergebnisse erläutern und mit Auftraggebern und Anwendern abstimmen; Umsetzen der betrieblichen Anforderungen unter Berücksichtigung einer Vielzahl verknüpfter Funktionen und bestehender Abhängigkeiten zu anderen Programmsystemen oder bei Einbindung in ein Gesamtsystem, dabei auch wirtschaftliche und ergonomische Gesichtpunkte berücksichtigen; Test der erstellten Programme unter Anwenderbedingungen, Erstellen der Programmdokumentation bzw. -änderungen durch Kurzbeschreibung der Kommentierung; Kundenspezifisches Weiterentwickeln von Programmelementen und in Releasewechsel umsetzen, Fehler und Störungen beheben, Anpassen von Benutzer-/Organisationshandbüchern Berate der Fachbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit und optimaler Nutzung der Systeme im laufenden Betrieb; Information und Schulung von Anwendern.

BBG

Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch den Abschluss einer mindestens 4-jährigen Hochschulausbildung (z. B. Dipl.-Informatiker/-in) erworben werden. Die Kenntnisse spezifischer Softwaretools und Entwicklungsumgebungen, die Analyse der Kundenprobleme, die Beratung hinsichtlich technologischer Lösungen und die Entwicklung von anwenderspezifischen Softwaresystemen unter Berücksichtigung auch wirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte erfordern eine mehrjährige spezifische Berufserfahrung.